Tiefgangbehindert
Tiefgangbehindert ist ein Schiff dann, wenn es wegen seines Tiefgangs im Verhältnis zu der vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich behindert ist, von seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen. Die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf deshalb nicht behindert werden.