Flüssiggasanlage
Flüssiggasanlagen werden an Bord als Energiequellen genutzt (bspw.fürs Kochen). Unerlässlich ist der richtige Umgang mit den hochentzündlichen Gasen.
Jede Anlage muss im Vorhinein durch eine geprüfte Person abgenommen werden.- Die Inbetriebnahme kann von jeder Person durchgeführt werden. Es ist darauf zu achtet, dass
- alle Leitungen und Anschlüsse dicht sind.
- der Haupthahn und andere Absperrventile geöffnet sind.
- Gasbehälter sollten möglichst an Deck gelagert werden. Sie sollten jedoch vor Sonneneinstrahlung geschützt sein.
- Ist das nicht möglich, können sie auch in einem speziell abgeschlossenen Raum für Gasbehälter gelagert werden. Dieser sollte in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords haben.
- Wenn eine Anlage außer Betrieb genommen wird, müssen der Haupthahn und andere Absperrventile geschlossen werden.
Festmacherleine
Als Festmacherleinen werden die Leinen bezeichnet, die zur Befestigung eines Fahrzeugs an Stegen, Rollern oder anderen Fahrzeugen benutzt werden. Zu ihnen gehören:
Feuerlöscher
Nicht alle Feuerlöscher eignen sich für die Nutzung an Bord.
CO₂-Löscher dürfen nicht im Inneren von kleinen Räumen genutzt werden. Durch den starken Ausstoß an CO₂ sinkt der Sauerstoffgehalt in der Luft und es kann zu lebensgefährlichen Situationen kommen kann.- Für Sportboote eignen sich ABC-Pulver- und Schaumlöscher. Diese müssen mindestens alle 2 Jahre gewartet werden.
Fahrt durchs Wasser
Ein Fahrzeug macht Fahrt durchs Wasser, wenn es sich aus eigener Kraft durchs Wasser bewegt.
Fahrzeuge
Als Fahrzeuge werden alle Wasserfahrzeuge bezeichnet, die größer als 20m sind. Sie werden von den Kleinfahrzeugen, welche unter 20m sind, abgegrenzt.