Fahrzeuge, die in ihrer Manövrierfähigkeit eingeschränkt sind, werden in drei Kategorien unterteilt. Ein Schiff ist:
- Manövrierbehindert, wenn es wegen der Art seines Einsatzes behindert ist und deshalb nicht so wie vorgeschrieben manövrieren kann.
- Manövrierunfähig, wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so wie vorgeschrieben manövrieren kann.
- Tiefgangbehindert, wenn es wegen seines Tiefgangs, im Verhältnis zum befahrbaren Gewässer, erheblich behindert ist und daher nicht von seinem zu verfolgenden Kurs abweichen kann. Die sichere Durchfahrt des Fahrzeugs darf deshalb nicht behindert werden.
und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.