Fahrwasser(SeeSchStrO) und Verkehrstrennungsgebiete(KVR) sind kenntlich gemachte Wasserwege der Schifffahrt.
- Als Fahrwasser werden nach der SeeSchStrO alle Gebiete bezeichnet, die durch rot
/grüne Zeichen begrenzt sind. Sie werden, den örtlichen Umständen nach, vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt.
- Als Verkehrstrennungsgebiete bezeichnen die KVR ein Gebiet von Schifffahrtswegen mit getrennten Fahrspuren für unterschiedliche Fahrtrichtungen. Sie werden auch "Autobahnen der See" genannt.
- Durch die zwei Einbahnwege und der dazwischenliegenden Trennzone sollen sie das Risiko von Kollisionen reduzieren.
In beiden unterliegt das Queren und Ausweichen spezifischen Regeln.
Verkehrsregeln im Fahrwasser:
- Fahrzeuge, die in ein Fahrwasser einfahren, sind ausweichpflichtig gegenüber Fahrzeugen, die dem Fahrwasser folgen.
MerkeDer Längsverkehr im Fahrwasser (SeeSchStrO) hat Vorfahrt!
AchtungBei drohenden Kollisionen und kreuzenden Kursen wird dennoch nach den Ausweichregeln der KVR ausgewichen.
- Es gilt ein Rechtsfahrgebot für alle Längsfahrer.
- Klein- und Segelfahrzeuge sowie querende Schiffe jeder Größe dürfen keine Fahrzeuge behindern, die auf das Fahrwasser angewiesen sind.
- Beim Überholen undan Engstellen ist Vorsicht geboten.
- Ankerverbot im Fahrwasser, außer in Notfällen.
Verkehrsregeln im Verkehrstrennungsgebiet (VTG):
MerkeFahrzeuge, die dem VTG folgen, haben keine Vorfahrt gegenüber den Fahrzeugen, die es queren oder in es einlaufen!
- Klein- und Segelfahrzeuge dürfen die Durchfahrt von Fahrzeugen eigentlichjedochnicht beeinträchtigen. Es gilt ein Behinderungsverbot gegenüber den Fahrzeugen die dem VTG folgen. Sie dürfen diese rechtlich nicht zum Ausweichen zwingen.
AchtungDroht dennoch eine Kollision, ist nach den KVR auszuweichen. Auch wenn dadurch das Fahrzeug im VTG dem Querenden ausweichen muss.
- Das Queren eines Verkehrstrennungsgebiets sollte vermieden werden.
- Lässt es sich nicht vermeiden, sollte es mit der Kielrichtung im rechten Winkel gequert werden.
- Als Längsfahrer ist dem richtigen Einbahnweg zu folgen und die Trennzonefreizuhalten.
- Ein Einbahnweg sollte zu Beginn eingefahren und am Ende verlassen werden. Ein Einfahren oder Verlassen mittendrin muss unter einem möglichst flachen Winkel erfolgen.
- Es gibt kein Rechtsfahrgebot für die Längsfahrer innerhalb des Einbahnweges.
- Deutlicher Abstand vom VTG bei Nichtbenutzung.
- Ankerverbot im VTG, außer in Notfällen.