Eine Schleuse verbindet Wasserstraßen mit unterschiedlichen Wasserständen. Trotz einiger Grundregeln sollte man sich vor der Benutzung einer Schleuse über mögliche Besonderheiten informieren.
Grundregeln
- Es gilt eine Anmeldepflicht vor dem Einlaufen in die Schleuse.
- Anmelden kann man sich über UKW-Funk, Telefon, Schallzeichen, Anlegen im Wartebereich oder bei einer Meldestelle vor Ort
TippAutomatikschleusen haben keine Anmeldepflicht. Sie liegen oft neben den Schleusen für Berufsschiffe und sind für Sportboote bis 3m Breite gedacht. Beim Schleusen muss nach den Hinweisen der Anzeigetafel vorgegangen werden.
- Langsam der Schleuse nähern und spätestens am Haltezeichen stehen bleiben.
- Die Einfahrt wird über Signallichter geregelt.
MerkeSolange ein rotes Licht leuchtet, ist die Einfahrt verboten - auch wenn dazu ein Grünes leuchtet.
AchtungBeruf vor Hobby! - Sollten Kleinfahrzeuge einmal mit Berufsschiffen geschleust werden, haben diese Vorrang.
- Überholmanöver sind verboten.
- Anlegestellen von Fähren und Fahrgastschiffen müssen freigehalten werden.
- Die Schleusenkammer darf nur nach Anweisung des Schleusenpersonals befahren oder angesteuert werden.
Das Einfahren in die Schleuse:
- Beim Erreichen der Schleuse geht mindestens ein Besatzungsmitglied an Land.
- Dieses ist für die Leinen verantwortlich.
- Steht kein Mitglied zur Verfügung, werden die Leinen über eingebaute Poller gelegt.
- Vor dem Einfahren müssen Fender an beiden Seiten ausgebracht werden.
- Das Einfahren sollte auch ohne Maschinenkraft sicher abgestoppt werden können.
- Zusammenstöße müssen ausgeschlossen werden können.
- Es muss so weit eingefahren werden, dass nachfolgende Fahrzeuge nicht behindert werden.
AchtungDas letzte Fahrzeug muss so weit vorfahren, dass es nicht auf dem Drempel aufsetzen kann. Diese Gefahr besteht nur beim Schleusen vom Ober- ins Unterwasser.
In der Schleuse:
- Der Schiffsführerwirft die Leinen der Person an Land zu. Diese legt sie um die Poller und gibt die Enden wieder zum Boot zurück.
- Die Personen auf dem Schiff halten die Taue in der Hand (Leinen werden nicht belegt). Es sollten Handschuhe getragen werden, um Verletzungen zu vermeiden.
AchtungVerletzungsrisiko! Die Taue dürfen NICHT um Hand, Arm oder Bein gewickelt oder am Boot festgeknotet werden.
- Die unteren Schleusentore werden geschlossen, die oberen Schleusenventile geöffnet.
- Die Besatzung an Bord hält die Taue mit Anstieg des Wassers auf Spannung, damit das Boot ruhig liegen bleibt.
- Die Leinen sind so zu bedienen, dass Stöße gegen die Schleuse selbst oder andere Fahrzeuge vermieden werden.
- Bis zur Freigabe der Ausfahrt: Maschine nicht benutzen und Boot festhalten.
- Sobald das Wasserniveau ausgeglichen ist, werden die oberen Schleusentore geöffnet.
MerkeFalls mit der Berufsschifffahrt geschleust wird, fährt dieses zuerst aus. Hierbei das Boot gut festhalten. Die erzeugten Strömungen der Schiffsschraube können schnell zu Unfällen führen.
- Die Taue werden eingeholt.
TippEs sollte keine Leine ins Wasser fallen. Dort kann sie in die Schiffsschraube geraten.
Die Erlaubnis zur Ausfahrt wird durch grüne Lichter oder Tafeln angezeigt. Ist das nicht der Fall, ist die Ausfahrt ohne besondere Anordnung des Schleusenpersonals verboten.