Das „Manöver des letzten Augenblicks“ ist ein Ausweichmanöver des Kurshalters. Es ist dann zu fahren, wenn der Ausweichpflichtige, nicht ausweicht und die Kollision allein nicht mehr verhindern kann.
- Der Kurshalter gibt fünf kurze Töne. Diese sollen den Ausweichpflichtigen auf seine Pflicht hinweisen.
- Verändert der Ausweichpflichtige seinen Kurs weiterhin nicht, muss der Kurshalter das „Manöver des letzten Augenblicks“, also das Ausweichmanöver einleiten.